Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich / Vertragsinhalte
- 2. Auftragserteilung / Vertragsschluss / Vertragserweiterungen und -änderungen
- 3. Leistungen der Agentur / Termine und Fristen
- 4. Mitwirkung des Kunden
- 5. Laufzeit
- 6. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Spesen
- 7. Aufrechnung / Abtretung
- 8. Haftung
- 9. Recht / Gerichtsstand
- 10. Allgemeines / Schriftform / Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich / Vertragsinhalte
- Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen vereinbarten Leistungen (nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch „Leistungen“ genannt) der Event-Agentur Pretty Beautiful Events (nachfolgend auch „Agentur“ genannt), soweit nicht schriftlich mit einem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) etwas Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung von Feiern oder sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) in Ergänzung zu den individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen.
- Der Kunde wird seine Vorstellungen von der geplanten Veranstaltung jeweils rechtzeitig im Einzelnen mit der Agentur abstimmen und die Agentur dabei insbesondere auch jeweils im Verlauf der Planung und Vorbereitung der Veranstaltung möglichst frühzeitig auf individuelle Besonderheiten und Wünsche ausdrücklich hinweisen, um der Agentur eine möglichst optimale Leistungserbringung zu ermöglichen.
- Naturgemäß kann die Agentur über die von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus nicht die Verantwortung für einen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung übernehmen, da dieser regelmäßig auch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat. Ungeachtet dessen wird die Agentur sich selbstverständlich nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen in jedem Stadium ihrer Tätigkeit für den Kunden für eine möglichst optimale Leistungserbringung einsetzen.
- Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde einseitig auf abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen sollte.
2. Auftragserteilung / Vertragsschluss / Vertragserweiterungen und -änderungen
- Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein von Kunden unterzeichnetes Vertragsformular gilt als Angebot auf Abschluss eines Agenturvertrages. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der Auftragsbestätigung der Agentur bei dem Kunden in Schrift- oder Textform zustande.
- Bei telefonisch oder elektronisch (z. B. per E-Mail) vom Kunden erteilten Aufträgen kommt ein Vertrag ebenfalls mit Auftragsbestätigung der Agentur, in jedem Fall jedoch mit Beginn der jeweiligen Leistungserbringung durch die Agentur zustande.
- Die Auftragsbestätigung ist für die Vertragsinhalte verbindlich, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform hinweist.
- Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze a. bis c. gelten entsprechend auch für Erweiterungen oder sonstige Änderungen der vertraglich vereinbarten Inhalte. Auch sie werden jeweils erst mit Bestätigung der Agentur gegenüber dem Kunden – in jedem Fall jedoch mit Beginn der jeweiligen Leistungserbringung durch die Agentur – wirksam.
- Im Zweifel gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung in der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur ausgewiesenen Preise und Vergütungen sowie sonstigen Konditionen als vereinbart.
3. Leistungen der Agentur / Termine und Fristen
- Der von der Agentur geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung der Agentur. Zu den vertragstypischen Leistungen der Agentur für die jeweils vom Kunden geplante Veranstaltung zählen u. a. die Erstellung eines Konzeptes (inkl. Vorschlägen für den Veranstaltungsort), eines Ablaufplanes (inkl. Reden, Darbietungen etc.), eines Speisenplans, des Dekorationsplanes, der Gestaltung der Einladungen, Danksagungen etc.. Der Kunde kann bei der Agentur auch die Leitung der Veranstaltung am Veranstaltungstag in Auftrag geben. Die Einzelheiten ergeben sich jeweils aus dem ausgefüllten Auftragsformular als Bestandteil des Vertrages.
- Betraut der Kunde die Agentur mit der Vermittlung von Leistungen Dritter, so wird die Agentur bei der Auswahl dieser Dritten stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwenden, kann jedoch keine Verantwortung im Zusammenhang mit der von Dritten im Verhältnis zum Kunden ggf. geschuldeten Leistung/en übernehmen, sowohl was deren Inhalte, als auch was deren zeitgemäße Erbringung betrifft. Entsprechendes gilt für etwaiges Fehlverhalten Dritter, die von der Agentur vermittelt wurden, bei der Anbahnung von Vertragsverhältnissen. In Ermangelung einer ausdrücklichen anderweitigen schriftlichen Vereinbarung kommt der jeweilige Vertrag mit dem Dritten auf Hinweis oder Vermittlung der Agentur jeweils direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden aufgrund entsprechender Beauftragung durch den Kunden zustande. Im Hinblick auf mögliche Leistungsstörungen zwischen Drittem und dem Kunden ist der Dritte ausschließlicher Vertragspartner des Kunden.
- Es steht dem Kunden frei, ob er Verträge mit Dritten schließt, auf die ihn die Agentur aufmerksam gemacht hat oder deren Kontakt die Agentur vermittelt hat.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde wird der Agentur spätestens mit Auftragserteilung folgende Informationen mitteilen:
- Art der Veranstaltung (z. B. Hochzeit)
- Datum oder Zeitraum der Veranstaltung
- Ungefähre Dauer der Veranstaltung in Stunden oder Tagen
- Ungefähre Anzahl der Gäste/Teilnehmer (+/- 10 %)
- Veranstaltungsrahmen bzw.-stil (z. B. klassisch, modern, exklusiv etc.)
- Bevorzugte Umgebung (z. B. am Strand, in den Bergen, in der Toskana, im Tagungshotel etc.)
- Dresscode, wenn gewünscht
- Besondere Wünsche (z. B. etwa Reden, Darbietungen wie etwa Feuerwerk, etc.)
- Spezielle Anforderungen (z. B. Gebärdendolmetscher, Barrierefreiheit)
- Dem Kunden und der Agentur ist bewusst, dass eine gelungene Veranstaltung die enge Zusammenarbeit zwischen Agentur und Kunden voraussetzt. Der Kunde wird der Agentur deshalb jeweils zeitnah aufkommende Fragen beantworten und Hinweise geben, die für die weitere Arbeit der Agentur bei der Planung, Vorbereitung und/oder Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.
5. Laufzeit
- Der Vertrag endet regelmäßig mit Zahlung der Schlussrechnung an die Agentur.
- Es steht jedoch beiden Parteien frei, den Vertrag jederzeit außerordentlich, d. h. fristlos zu kündigen, ohne dass dies einer Begründung bedarf. Für den Fall einer solchen Kündigung kann die Agentur vom Kunden dasjenige Entgelt verlangen, was ihrer bis dahin für den Kunden erbrachten Leistungen im Verhältnis zu dem insgesamt vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Vergütung / Zahlungsbedingungen / Spesen
- Die Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen; im Zweifel richtet sich die Vergütung jedoch nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung gültigen Preisliste der Agentur.
- Mit Vertragsschluss sind 30 % der Vergütung auf entsprechende Rechnungstellung fällig. Weitere 40 % sind vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin auf entsprechende Rechnungstellung fällig. Die restlichen 30 % werden ebenso wie zusätzlich beauftragte Leistungen der Agentur nach Leistungsfortschritt auf entsprechende Rechnungstellung fällig. Die Agentur kann dabei auch Teilleistungen abrechnen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
- Der Vergütungsanspruch der Agentur entsteht, unabhängig davon, ob die geplante Veranstaltung durchgeführt wird, ohne Abzüge. Er entsteht auch unabhängig davon, ob die Veranstaltung entsprechend der Planung/Vorbereitung der Agentur erfolgte oder nicht.
- Werden beauftragte Leistungen der Agentur vom Kunden nicht in Anspruch genommen, so hat dies keinen Einfluss auf die dafür anfallende Vergütung und deren Fälligkeit.
- Soweit der Agentur Spesen, wie etwa Reise-, Hotel- und sonstige Kosten entstehen, werden diese gesondert auf entsprechenden Nachweis – ausreichend ist hier jeweils die Vorlage einer Rechnungskopie – erstattet.
- Fahrtkosten berechnet die Agentur mit € 0,50/km.
7. Aufrechnung / Abtretung
- Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Die Aufrechnung kann der Kunde nur mit unbestrittenen sowie mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
8. Haftung
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kaufmann erkennbare Risiken hinweisen.
- Soweit in diesen Haftungsbedingungen nichts Anderes geregelt ist, haftet die Agentur auf Schadenersatz wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Agentur haftet insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung, sofern sie rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kaufmann erkennbare gewichtige rechtliche Risiken hingewiesen hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von der Agentur.
- Ausgeschlossen ist die Haftung der Agentur für Gegenstände der Kunden und von deren Gästen/Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung, insbesondere von Wertgegenständen, wie beispielsweise Garderobengegenständen, Handys, Schmuck und/oder etwa Gastgeschenken etc., soweit die Bewachung nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung geworden ist.
9. Recht / Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
10. Allgemeines / Schriftform / Salvatorische Klausel
- Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit bzw. Kenntnis von den jeweiligen Anspruch begründenden Tatsachen.
- Die Agentur ist berechtigt, mit Veranstaltungen – z. B. auf ihrer Webseite – zu werben, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
- Mehrere Personen als Kunden haften für die Kundenverpflichtungen als Gesamtschuldner. Erklärungen deren Wirkung das Vertragsverhältnis berührt, sind von bzw. gegenüber allen diesen Personen abzugeben. Mehrere Personen auf Kundenseite bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Entgegennahme solcher Erklärungen seitens der Agentur. Diese Vollmachten gelten auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für die Aufhebung dieses Vertragsverhältnisses.
- Sofern ein oder mehrere Kunden eine dritte Person bevollmächtigen, erfolgt die Kommunikation seitens der Agentur ausschließlich über diese Person. Auch nur ihr gegenüber werden rechtserhebliche Willenserklärungen abgegeben und die Agentur nimmt – mit Ausnahme eines etwaigen Widerrufes der Bevollmächtigung – nur von dieser Person Willenserklärungen für den bzw. die Kunden entgegen.
- Änderungen vereinbarter Vertragsinhalte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils zumindest der Textform. Rechtsgestaltende Erklärungen, wie etwa Kündigungen, Rücktrittserklärungen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch in jedem Fall der Schriftform. Die vorgenannten Formerfordernisse bedürfen, ebenso wie deren Abänderung, zu Ihrer Aufhebung selbst ebenfalls der dafür vereinbarten Form.
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung wird vielmehr jeweils durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.